Wir haben eine neue Zahl für die Steuernachzahlungen! Gestern Abend hatten wir einen Termin bei H&R Block, um endlich zu erfahren, wie viel wir nun nachzahlen müssen oder gar zurückbekommen könnten. Termin war um halb acht Abends, nach einer ganzen Stunde warten (dort war vielleicht ein Betrieb!) kamen wir dran und haben den Laden erst um 22:50 Uhr noch nach Putzfrau und Sicherheitsdienst verlassen. In der Zeit seit unserem ersten Treffen hat sich unser Sachbearbeiter offenbar ziemlich ins Zeug gelegt und sich das Doppelbesteuerungsabekommen und den U.S. Tax Guide for Aliens angeschaut sowie ein paar Kollegen zu Rate gezogen, die schon öfters Steuererklärungen für Ausländer in den USA gemacht haben. Wie viel davon ohne unser Drängen und forsch an den Mann gebrachtes Halbwissen (”Wir haben gehört, dass man das auch noch so und so machen kann - stimmt das?”) passiert wäre, ist im Nachhinein schwer zu beurteilen, aber immerhin haben wir jetzt den Eindruck, dass die vorbereitete Erklärung Hand und Fuss hat.
Was die Sache so kompliziert gemacht hat ist, dass es zumindest für unseren Fall nicht nur eine juristisch korrekte Möglichkeit gab, die Erklärung zu machen. Beim letzten Termin hatten wir ja die Option Steuererklärung als Nonresident durchgerechnet, die uns intuitiv am logischsten schien. Demnach hätte Michael keinen Pauschbetrag für mich absetzen können, die Ehe wäre irrelevant gewesen und wir hätten satte $3000 nachzahlen müssen. Diese Option stellte sich glücklicherweise als juristisch nicht korrekt heraus, da Michael im letzten Jahr länger in den USA als in Deutschland war und deshalb nicht als Nonresident für das ganze Jahr zählen kann.
Dies ließ uns die Wahl zwischen zwei juristisch korrekten Optionen: Die erste ist, einen Dual Status zu beanspruchen. Da gibt man dann zwei Steuererklärungen für ein- und dasselbe Jahr ab, eine als Nonresident für den Teil, wo man noch in Deutschland war und eine als Resident für den Teil, wo man hier war. Für den Resident-Teil der Steuererklärung hätte man unter dieser Option allerdings nur “married filing seperately” (statt jointly) wählen können, was die Steuervorteile der Ehe wieder herabgesetzt hätte (vor allem mit nur einem Einkommen!). Michael hätte mich aber als “Dependent” angeben können, so dass die potentielle Nachzahlung unsererseits auf $2300 gesunken wäre - immer noch ein schönes Sümmchen.
Die zweite juristisch korrekte Option ist, für Steuerzwecke als Resident behandelt zu werden. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. dass Michael 2007 mehr als 183 Tage in den USA war, plus einem Antrag für mich - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe). Dann wird man genau so behandelt wie die Amerikaner auch. Wir können dann “married filing jointly” wählen. Wie Amerikaner behandelt zu werden bedeutet aber auch, dass man nicht nur das US-Einkommen, sondern das weltweite Einkommen auf der Steuererklärung angeben muss. Klingt erst mal nicht so, als ob das von Vorteil sein könnte, ist es in unserem Fall aber. Wenn wir nur das US-Einkommen gehabt hätten, würden wir $900 zurück bekommen. Wir hatten ja aber in Deutschland auch jeweils Einkommen. Diese werden jetzt hier auf der Steuererklärung auftauchen. Weil wir in Deutschland schon Steuern auf diese Einkommen gezahlt haben, können wir hier einen Tax Credit dafür in Anspruch nehmen, so dass Doppelbesteuerung ausgeschlossen oder deren Effekt zumindest auf nahe Null verringert wird. Bleiben die zwei Monate freiberufliche Tätigkeit für Michaels jetzigen Arbeitgeber. Das Einkommen daraus ist noch nicht versteuert und wird jetzt hier versteuert. Ergebnis der ganzen Prozedur ist für uns, dass wir ca. $800 nachzahlen müssen. Diese Summe erscheint uns realistisch, vor allem wegen der freiberuflichen Tätigkeit.
Falls die freiberufliche Tätigkeit in Deutschland dann nicht auch noch besteuert wird, müssten wir in Deutschland Geld zurück bekommen (hauptsächlich wegen der doppelten Haushaltsführung). Falls sie in Deutschland besteuert wird, können wir hier nachträglich einen weiteren Credit in Anspruch nehmen und würden dann zumindest einen Teil der $800 später wieder zurück bekommen. Da wir als Residents für Steuerzwecke behandelt werden, werden wir außerdem wahrscheinlich den von der US-Regierung angekündigten Scheck von $600 pro Person zur Ankurbelung der Wirtschaft bekommen. (Kein Witz, hier kriegt dieses Jahr jeder aus Bundesmitteln $600 zum Shoppen… weil es der Wirtschaft gerade so schlecht geht). Das würde jede Steuernachzahlung mehr als wett machen!
Wie immer sind alle Angaben in diesem Text ohne Gewähr. Ich bin keine Juristin, wer selber eine ähnliche Steuererklärung vorbereiten muss, sollte sich unabhängig bei aussagekräftigeren Quellen informieren. Ich kann dennoch Deutschen in den USA in ähnlicher Situation raten:
- Ladet euch das Doppelbesteuerungsabkommen und den US Tax Guide for Aliens runter und schaut wenigstens mal rein. Selbst wenn ihr nicht alles versteht, könnt ihr ahnungslose Sachbearbeiter so vielleicht auf den richtigen Pfad stupsen.
- Leiht euch einen Steuerratgeber aus der Bücherei: Das fette Lassner-Buch zur Steuererklärung enthält dabei z. B. mehr Abschnitte, die für Ausländer relevant sind als das Steuern für Dummies. Man kriegt zwar erst mal einen Schreck, wie dick das Buch ist, aber man braucht lange nicht alle Informationen. Und je mehr man selber weiß oder wenigstens ahnt, umso eher kann man einschätzen, ob einem andere Mist erzählen.
- Wenn ihr professionelle Hilfe in Anspruch nehmt (was bestimmt häufig empfehlenswert ist), fragt, ob euer Sachbearbeiter schon mal nonresident returns gemacht hat. Fragt, ob er oder sie das Doppelbesteuerungsabkommen und den US Tax Guide for Aliens kennen. Versucht, jemanden zu finden, der Ahnung hat. In unserem Fall scheint es mit H&R Block im Endeffekt doch geklappt zu haben, aber man sollte vorsichtig sein. H&R Block liegt preislich und fachlich eher am unteren Ende der US-Steuerberatung. Am oberen Ende liegen Certified Public Accountants, vielleicht sind die Chancen dort besser, dass sich die Berater schon gut mit internationalen Fällen auskennen - allerdings ist der Preis auch viel höher, und wir wollten für unsere abgesehen vom Umzug relativ simple Situation (keine komplexen Investments, kein Wohneigentum, keine Firma etc.) einfach keine Unsummen ausgeben.
Nächste Woche müssen wir noch mal hin, um die Steuererklärung endgültig fertig zu machen. Danach geht’s an die deutsche Erklärung, und im nächsten Jahr wird alles einfacher - zum Glück.