Jetzt haben wir’s aber wirklich fast geschafft. Das IRS hat unseren Scheck schon längst eingelöst und das ist auch alles, was man von der amerikanischen Steuerbehörde erfährt, falls man nicht für eine extra sorgfältige Steuerprüfung ausgesucht wird. Kein Steuerbescheid, nichts Schriftliches.

Das deutsche Finanzamt hat unseren Bescheid aus unerfindlichen Gründen an Michaels Mutter statt an uns geschickt. Wie zu erwarten fällt aufgrund des bisher unversteuerten selbständigen Einkommens (2 Monate) auch hier eine Nachzahlung an. Außerdem teilt man uns mit, dass die ausländischen Einkünfte (die wir hier schon versteuert haben und wegen des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht ein zweites Mal versteuern müssen) sich auf die Höhe des Steuersatzes ausgewirkt haben - natürlich nachteilig für uns, da wir auf unser nicht gerade hohes Einkommen aus Deutschland jetzt so viel Steuern zahlen wie jemand der viel mehr verdient. So ist die Nachzahlung ein schönes Sümmchen, vor allem, wenn man den Wechselkurs von Dollar zu Euro bedenkt.

Leider sind wir immer noch nicht ganz fertig mit den Steuern: Wir werden das deutsche Finanzamt noch mal befragen, wieso wir den Steuerbescheid nicht selber bekommen und wie das mit dem ausländischen Einkommen und dem Steuersatz kommt. Und wenn das alles abschließend geklärt ist, müssen wir die amerikanische Erklärung noch korrigieren… so dass das selbständige Einkommen dort auch auftaucht, inkl. der darauf in Deutschland gezahlten Steuern. Dann aber!

Wir haben jetzt endlich eine Credit History - bzw. Michael hat eine. Diese “Kreditvergangenheit” wird hier ähnlich benutzt wie in Deutschland die Schufa-Auskunft, aber nicht ganz, weil sie z. B. auch darüber bestimmt, wie viele Zinsen man auf einen neuen Kredit (Hypothek o.ä.) zahlen muss. In die Credit History gehen allerlei Dinge ein: Wie viele Schulden man hat, ob man seine Rechnungen pünktlich zahlt, wie viele Kreditkarten man hat, wie groß das Verhältnis zwischen Abzahlungen und Kreditrahmen ist usw. Wenn man neu in die USA kommt, hat man erst mal gar keine Credit History, und das ist fast genau so ungünstig wie eine schlechte. Ganz wichtig scheint, dass man irgendeine Form von Kredit aufnimmt und dann pünktlich abzahlt, sei es durch das Unterhalten einer Kreditkarte oder die Aufnahme eines Kredits fürs Auto.

Die Informationen über die Credit History werden von drei Firmen gesammelt. Jede dieser Firmen ist verpflichtet, ein Mal pro Jahr auf Anfrage einen kostenlosen Credit Report herauszurücken, in dem man dann seine eigene Credit History nachlesen kann. Die Anfrage geht ganz leicht übers Internet, und nun haben wir zum ersten Mal einen solchen Report. Die Interpretation wird allerdings nicht mitgeliefert, da muss man dann ein bisschen im Internet suchen, was gut oder schlecht ist. Besonders wichtig ist der Credit Score, eine dreistellige Zahl, die angibt, wie gut die Kreditvergangenheit einer Person ist. Der ist aber nicht im kostenlosen Report enthalten, sondern muss gegen Bezahlung separat angefordert werden. Darauf haben wir erst mal verzichtet, weil wir im Moment keinen neuen Kredit wollen - bis wir einen wollen, kann sich die Zahl ja noch ändern. Es gibt aber ein kleines Tool, in das man seine Informationen aus dem Credit Report eingeben kann und das einem dann die Zahl schätzt. Demzufolge ist bei uns alles okay. Wieder ein Schritt geschafft!

Diese Woche kam ein Brief von der Krankenversicherung: Der Hausarzt, zu dem ich bisher gegangen war, wird von unserer Versicherung nicht mehr gedeckt. Dass man krankenversichert ist, heißt hier nämlich nicht, dass man einfach zu irgendeinem Arzt gehen kann. Nein, jede Versicherung hat ein eigenes Netzwerk von Ärzten, Krankenhäusern usw. und nur aus diesem darf man wählen. Wir konnten uns dabei zumindest bisher glücklich schätzen, denn das Netzwerk unserer Versicherung war in Columbus sehr groß. Laut einem Schreiben von Michaels Arbeitgeber droht die Versicherung jedoch (durch Briefe wie den an mich) das Netzwerk substantiell zu verringern. Verhandlungen sind im Gange, und der Arbeitgeber ist optimistisch, dass es nicht so weit kommen wird. Sollte das Netzwerk doch schrumpfen, wird der Arbeitgeber eine neue Versicherung suchen - dann müssen wir wechseln. Das alles bereitet mir Unbehagen und zeigt, wie riesig die Unterschiede im System sind.

Dabei können wir froh sein, dass wir (a) überhaupt eine Krankenversicherung haben, insbesondere dass ich auch versichert bin und (b) dass die Zuzahlungen relativ gering sind und das Netzwerk relativ groß. Es sieht hier nämlich so aus, dass man über die Arbeit krankenversichert ist - sofern der Arbeitgeber diesen “Benefit” anbietet. Falls er das tut, handelt die Firma mit einer Krankenversicherung bestimmte Konditionen für all ihre Mitarbeiter aus, die von Firma zu Firma sehr unterschiedlich ausfallen können. In unserem Fall bietet der Arbeitgeber die Wahl zwischen zwei Plänen. Der Plan, in dem wir sind, ist ein Netzwerk-Plan, bei dem man das Netzwerk nicht verlassen kann. Der Vorteil sind Zuzahlungen in fester Höhe pro Arztbesuch, Medikament, Krankenhausaufenthalt usw. sowie ein Deckel auf die Zuzahlungen, die man pro Jahr maximal leisten muss. Die Alternative wäre ein Plan, mit dem man (fast) überall hingehen kann. Man muss dann jedoch prozentual zuzahlen (also z. B. X% der Krankenhauskosten statt $Y). Außerdem zahlt die Versicherung erst, wenn man einen gewissen Betrag ausgegeben hat. Diese Alternative scheint uns zu unberechenbar und der sichere Weg in den finanziellen Ruin, falls wirklich mal etwas Schlimmes sein sollte. Wir werden also bei unserem Plan bleiben - falls der Arbeitgeber ihn weiterhin anbietet. Falls nicht, können wir nur hoffen, dass ein neuer, ebenso guter Plan kommen wird…

Die lieben Steuerberater haben uns in dem Glauben gelassen, dass es günstig wäre, in den USA “married filing jointly” zu wählen, unter anderem, weil das unsere Chancen auf den Erhalt der $600 pro Person, von der Regierung als “Economic Stimulus Package” in diesem Jahr ausgezahlt, erhöhen würde. Wie sich herausstellt, hindert es unsere Chancen aber sogar. Um das Geld zu bekommen, brauchen bei “married filing jointly” beide Personen eine Social Security Nummer, sonst kann keiner der beiden das Geld erhalten. Hätten wir “married filing separately” gewählt, hätte wenigstens Michael das Geld bekommen. Um ganz genau ausrechnen zu können, ob sich das gelohnt hätte, oder ob wir wegen anderer Pauschbeträge $600 oder mehr zusätzlich hätten zahlen müssen fehlen mir die Möglichkeiten. Es bestärkt jedoch mein Misstrauen in H&R Block. Die meiste Zeit hatte ich den Eindruck, dass der Berater dort sich nicht optimal auskennt. Das Ende der Geschichte schien am Tax Day dann aber doch so gut, dass ich geneigt war, es als Happy End anzunehmen. Jetzt bin ich weniger sicher, aber ganz sicher, dass wir nächstes Jahr unsere Steuern nicht wieder dort machen lassen. Und schade um die $1200 ist es natürlich auch.

Nachtrag: Inzwischen haben wir ausgerechnet, dass wir trotzdem die günstigste Option gewählt hatten (married filing jointly, US citizens for tax purposes). H&R Block hätte uns zwar warnen können/ keine Hoffnung machen sollen, aber am Ergebnis hätte das nichts geändert. Inzwischen richtet sich mein Ärger eher gegen die Diskriminierung von H4-Visum-Haltern und deren Familien durch die Regierung: Wenn ich nicht da wäre, würde Michael $600 bekommen. Wenn wir beide z.B. eine Green Card (oder beide ein H1B Visum) hätten, würden wir $1200 bekommen - bei gleichem Einkommen, gleichen Steuern usw. Die Regel mit den Social Security Nummern wird praktisch nur Familien betreffen, in denen eine Person auf H4 in den USA ist. Mit H4 kann man nämlich nur eine iTIN (Steuer-Identifikationsnummer) bekommen. Die kann man angeblich aber auch als illegaler Einwanderer beschaffen. Statt eine Kopie des Visums zu verlangen, um zu prüfen, ob jemand legal hier ist, wird gar nicht groß gefragt, sondern die Leute mit iTINS werden automatisch ausgeschlossen. Ansonsten sind die Zahlungen 100%ig an die Steuerpflichtigkeit in den USA und nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft (was ich noch hätte verstehen können).

Nachdem wir die amerikanische Steuererklärung just in time abgegeben hatten, sind wir nun auch mit der deutschen Erklärung fertig. Trotz Heirat und Einkommen im Ausland war das doch wesentlich einfacher. Ob die Erklärung 100%ig stimmt, werden wir erst durch den Steuerbescheid erfahren. Aber wir sind uns relativ sicher und wenigstens ist sie völlig im Einklang mit der amerikanischen Steuererklärung in dem Sinne, dass jeder Cent in einem (und nur in einem!) der beiden Länder versteuert ist und alles Einkommen auf beiden Erklärungen angegeben ist. Demzufolge denke ich, dass größere Probleme ausbleiben sollten. Wir haben das Problem des Auslandseinkommens so gelöst, dass wir uns beide als beschränkt in Deutschland steuerpflichtig bis zum jeweiligen Ausreisedatum erklärt haben und dann das Einkommen außerhalb dieser Zeit in die passende Zeile geschrieben haben. Dazu noch eine Kopie des W2 (einer Art amerikanischen Lohnsteuerkarte) und fertig. Wenn der deutsche Steuerbescheid kommt, müssen wir die amerikanische Erklärung noch mal um das selbständige Einkommen korrigieren. Dann ist aber auch wirklich Schluss!

Heute ist Tax Day, also der letzte Tag, an dem man seine amerikanische Steuererklärung bei der IRS einreichen kann (es sei denn, man hat Verlängerung beantragt). Auch wir haben es mit Ach und Krach geschafft.

Am letzten Sonntag (!) haben wir nochmals drei Stunden bei H&R Block verbracht. Dieses Mal meinte der Sachbearbeiter, wir würden das selbständige Einkommen aus Deutschland gar nicht angeben oder versteuern - wir sollten das in Deutschland machen und wenn wir den deutschen Steuerbescheid haben müssen wir nochmal zu H&R Block und dann gibt es einen “amended return” hier. Das hat den Vorteil, dass das selbständige Einkommen dann schon versteuert ist und wir dafür dann wieder einen Tax Credit in Anspruch nehmen können. Diese Prozedur hat dazu geführt, dass wir dem IRS nun statt etwa $800 nur noch $300 schulden. Zudem haben wir jetzt auch unsere State Taxes, die wir an den State of Ohio abführen müssen, ermittelt. Hier bekommen wir angeblich $250 wieder, so dass wir unterm Strich mit $50 Steuernachzahlung ziemlich gut dastehen. H&R Block berechnet die Kosten für die Steuerberatung glücklicherweise nicht nach Zeit, sondern nach der Anzahl und Art der ausgefüllten Formulare. Wegen des weltweiten Einkommens wurde das deutlich teurer als von unseren amerikanischen Bekannten geschätzt - die Schätzungen lagen bei $100-150, tatsächlich haben wir $280 zahlen müssen. Dann gab’s $30 Rabatt per Coupon für Erstkunden von H&R Block und wir haben $30 zusätzlich gezahlt für eine Art Garantie auf die Steuererklärung. Falls das IRS unsere Erklärung für einen Audit, quasi eine ausführlich Prüfung, auswählt, wird H&R Block uns dabei unterstützen, ohne dass weitere Kosten entstehen. Falls H&R Block sich verrechnet oder anderweitig einen Fehler in unsere Steuererklärung gemacht hat und wir deshalb eine höhere Nachzahlung leisten müssten, zahlen sie diesen Betrag. Insofern bin ich insgesamt relativ zufrieden mit unserer Wahl.

Trotzdem konnten wir am Sonntag die Steuererklärung noch nicht abschicken. Weil wir “married filing jointly” gewählt haben, brauche ich auch eine Steuernummer. Ich bekomme mit meinem Visum aber keine Social Security Number, kann allerdings eine iTIN beantragen. Hierfür sind beglaubigte Kopien des Passes und Visums notwendig. Beglaubigen muss eine von der IRS für diese Zwecke anerkannte Stelle. In Columbus gibt es eine Angestellte bei H&R Block, die das machen kann - sie arbeitet aber in einer ganz anderen Filiale. Wir haben kategorisch abgelehnt, den Abend unseres ersten Hochzeitstags bei H&R Block zu verbringen und so kam es, dass ich heute, am letzten Tag der Deadline, noch durch die halbe Stadt fahren und diesen iTIN-Antrag machen musste. Wegen des iTIN-Antrags können wir die Steuererklärung auch nicht elektronisch machen, sondern müssen einen dicken Umschlag an das IRS schicken, inklusive eines Schecks (!) mit unserer Steuernachzahlung. Diesen Umschlag sollte man nicht etwa einfach in den Briefkasten werfen. Nein, um sicherzugehen, dass er auch tatsächlich noch rechtzeitig abgestempelt wurde muss man ihn persönlich auf das Postamt bringen, wo man dann zusehen kann, wie der Stempel draufgemacht wird. Vorher musste ich jedoch noch mal in unsere altbekannte Filiale von H&R Block, weil Mr. Steuerberater vergessen hatte, unsere Erklärung zu unterschreiben. Jetzt ist jedenfalls alles im Briefkasten und wir können uns mit frischem Elan an die deutsche Steuerklärung machen…

Wir haben eine neue Zahl für die Steuernachzahlungen! Gestern Abend hatten wir einen Termin bei H&R Block, um endlich zu erfahren, wie viel wir nun nachzahlen müssen oder gar zurückbekommen könnten. Termin war um halb acht Abends, nach einer ganzen Stunde warten (dort war vielleicht ein Betrieb!) kamen wir dran und haben den Laden erst um 22:50 Uhr noch nach Putzfrau und Sicherheitsdienst verlassen. In der Zeit seit unserem ersten Treffen hat sich unser Sachbearbeiter offenbar ziemlich ins Zeug gelegt und sich das Doppelbesteuerungsabekommen und den U.S. Tax Guide for Aliens angeschaut sowie ein paar Kollegen zu Rate gezogen, die schon öfters Steuererklärungen für Ausländer in den USA gemacht haben. Wie viel davon ohne unser Drängen und forsch an den Mann gebrachtes Halbwissen (”Wir haben gehört, dass man das auch noch so und so machen kann - stimmt das?”) passiert wäre, ist im Nachhinein schwer zu beurteilen, aber immerhin haben wir jetzt den Eindruck, dass die vorbereitete Erklärung Hand und Fuss hat.

Was die Sache so kompliziert gemacht hat ist, dass es zumindest für unseren Fall nicht nur eine juristisch korrekte Möglichkeit gab, die Erklärung zu machen. Beim letzten Termin hatten wir ja die Option Steuererklärung als Nonresident durchgerechnet, die uns intuitiv am logischsten schien. Demnach hätte Michael keinen Pauschbetrag für mich absetzen können, die Ehe wäre irrelevant gewesen und wir hätten satte $3000 nachzahlen müssen. Diese Option stellte sich glücklicherweise als juristisch nicht korrekt heraus, da Michael im letzten Jahr länger in den USA als in Deutschland war und deshalb nicht als Nonresident für das ganze Jahr zählen kann.

Dies ließ uns die Wahl zwischen zwei juristisch korrekten Optionen: Die erste ist, einen Dual Status zu beanspruchen. Da gibt man dann zwei Steuererklärungen für ein- und dasselbe Jahr ab, eine als Nonresident für den Teil, wo man noch in Deutschland war und eine als Resident für den Teil, wo man hier war. Für den Resident-Teil der Steuererklärung hätte man unter dieser Option allerdings nur “married filing seperately” (statt jointly) wählen können, was die Steuervorteile der Ehe wieder herabgesetzt hätte (vor allem mit nur einem Einkommen!). Michael hätte mich aber als “Dependent” angeben können, so dass die potentielle Nachzahlung unsererseits auf $2300 gesunken wäre - immer noch ein schönes Sümmchen.

Die zweite juristisch korrekte Option ist, für Steuerzwecke als Resident behandelt zu werden. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. dass Michael 2007 mehr als 183 Tage in den USA war, plus einem Antrag für mich - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe). Dann wird man genau so behandelt wie die Amerikaner auch. Wir können dann “married filing jointly” wählen. Wie Amerikaner behandelt zu werden bedeutet aber auch, dass man nicht nur das US-Einkommen, sondern das weltweite Einkommen auf der Steuererklärung angeben muss. Klingt erst mal nicht so, als ob das von Vorteil sein könnte, ist es in unserem Fall aber. Wenn wir nur das US-Einkommen gehabt hätten, würden wir $900 zurück bekommen. Wir hatten ja aber in Deutschland auch jeweils Einkommen. Diese werden jetzt hier auf der Steuererklärung auftauchen. Weil wir in Deutschland schon Steuern auf diese Einkommen gezahlt haben, können wir hier einen Tax Credit dafür in Anspruch nehmen, so dass Doppelbesteuerung ausgeschlossen oder deren Effekt zumindest auf nahe Null verringert wird. Bleiben die zwei Monate freiberufliche Tätigkeit für Michaels jetzigen Arbeitgeber. Das Einkommen daraus ist noch nicht versteuert und wird jetzt hier versteuert. Ergebnis der ganzen Prozedur ist für uns, dass wir ca. $800 nachzahlen müssen. Diese Summe erscheint uns realistisch, vor allem wegen der freiberuflichen Tätigkeit.

Falls die freiberufliche Tätigkeit in Deutschland dann nicht auch noch besteuert wird, müssten wir in Deutschland Geld zurück bekommen (hauptsächlich wegen der doppelten Haushaltsführung). Falls sie in Deutschland besteuert wird, können wir hier nachträglich einen weiteren Credit in Anspruch nehmen und würden dann zumindest einen Teil der $800 später wieder zurück bekommen. Da wir als Residents für Steuerzwecke behandelt werden, werden wir außerdem wahrscheinlich den von der US-Regierung angekündigten Scheck von $600 pro Person zur Ankurbelung der Wirtschaft bekommen. (Kein Witz, hier kriegt dieses Jahr jeder aus Bundesmitteln $600 zum Shoppen… weil es der Wirtschaft gerade so schlecht geht). Das würde jede Steuernachzahlung mehr als wett machen!

Wie immer sind alle Angaben in diesem Text ohne Gewähr. Ich bin keine Juristin, wer selber eine ähnliche Steuererklärung vorbereiten muss, sollte sich unabhängig bei aussagekräftigeren Quellen informieren. Ich kann dennoch Deutschen in den USA in ähnlicher Situation raten:

  • Ladet euch das Doppelbesteuerungsabkommen und den US Tax Guide for Aliens runter und schaut wenigstens mal rein. Selbst wenn ihr nicht alles versteht, könnt ihr ahnungslose Sachbearbeiter so vielleicht auf den richtigen Pfad stupsen.
  • Leiht euch einen Steuerratgeber aus der Bücherei: Das fette Lassner-Buch zur Steuererklärung enthält dabei z. B. mehr Abschnitte, die für Ausländer relevant sind als das Steuern für Dummies. Man kriegt zwar erst mal einen Schreck, wie dick das Buch ist, aber man braucht lange nicht alle Informationen. Und je mehr man selber weiß oder wenigstens ahnt, umso eher kann man einschätzen, ob einem andere Mist erzählen.
  • Wenn ihr professionelle Hilfe in Anspruch nehmt (was bestimmt häufig empfehlenswert ist), fragt, ob euer Sachbearbeiter schon mal nonresident returns gemacht hat. Fragt, ob er oder sie das Doppelbesteuerungsabkommen und den US Tax Guide for Aliens kennen. Versucht, jemanden zu finden, der Ahnung hat. In unserem Fall scheint es mit H&R Block im Endeffekt doch geklappt zu haben, aber man sollte vorsichtig sein. H&R Block liegt preislich und fachlich eher am unteren Ende der US-Steuerberatung. Am oberen Ende liegen Certified Public Accountants, vielleicht sind die Chancen dort besser, dass sich die Berater schon gut mit internationalen Fällen auskennen - allerdings ist der Preis auch viel höher, und wir wollten für unsere abgesehen vom Umzug relativ simple Situation (keine komplexen Investments, kein Wohneigentum, keine Firma etc.) einfach keine Unsummen ausgeben.

Nächste Woche müssen wir noch mal hin, um die Steuererklärung endgültig fertig zu machen. Danach geht’s an die deutsche Erklärung, und im nächsten Jahr wird alles einfacher - zum Glück.

Die ZEIT mahnt diese Woche mal wieder, wie wichtig es ist, eine Haftpflichtversicherung zu haben - und dass das Fehlen einer solchen Versicherung schnell zum Ruin führen kann, wenn man Pech hat. Solche Artikel bereiten mir Unbehagen. Ich kann die Argumentation gut nachvollziehen und war in Deutschland auch immer haftpflichtversichert. Hier allerdings scheint das Konzept der Privathaftpflicht ziemlich unbekannt. Es gibt nicht mal einen passenden Wikipedia-Eintrag, und auf den Websites der Versicherung wird eine private liability insurance ebenfalls nicht beworben. Dementsprechend haben wir hier auch keine solche Versicherung, abgesehen davon, dass unsere Renter’s Insurance auch Privathaftpflicht für Fälle enthält, in denen Besuchern in unserer Wohnung versehentlich etwas passiert.

Warum gibt es hier keine Haftpflichtversicherung wie in Deutschland? Wären die Prämien höher, weil man hier auf extrem hohe Summen verklagt werden kann? Oder haftet man hier sowieso “nur” maximal mit der Summe seines Vermögens, so dass kein Szenario denkbar ist, in dem man den Rest seines Lebens für den Geschädigten arbeiten muss? Richtig verstanden habe ich das noch nicht - falls jemand es weiß, hinterlasst bitte einen Kommentar!

Und weiter geht’s. Heute Abend hatten wir den Termin bei der Steuerfirma. Die Steuern sind noch nicht fertig, weil der freundliche Mitarbeiter sich erst mal ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA einlesen muss. Dann wird sich entscheiden, ob wir hier in den USA als resident oder nonresident aliens zählen.

Als resident aliens könnten wir zwar theoretisch zählen, weil wir dafür lange genug hier sind. Es scheint aber, als ob man als resident sein weltweites Einkommen in den USA versteuern muss, also auch das aus Deutschland. Eine Doppelbesteuerung ist ja aber durch dieses Abkommen ausgeschlossen, da stimmt also was nicht.

Als nonresident aliens haben wir heute alles durchgerechnet und das Problem dabei ist, dass Michael nach dem Steuerrecht als nonresident nicht als verheiratet zählt (bzw. keinen Pauschbetrag für mich absetzen kann), aber “nur” Steuern wie ein Verheirateter gezahlt hat. Wenn das so bleibt, müssen wir $3000 (!) zurückzahlen.

Wie man’s auch dreht und wendet, es ist einfach Mist. Und niemand kennt sich aus. Und man braucht ein Jurastudium, um selber durch die Original-Quellen durchzusteigen. Drückt uns die Daumen, dass es morgen wieder besser aussieht und dass sich da noch irgendeine Möglichkeit auftut!

Und weiter geht’s mit dem Steuerdrama. Das deutsche Finanzamt ist nicht in der Lage, uns zu sagen, was an Einkünften und Ausgaben aus dem letzten Jahr auf die deutsche Steuererklärung soll. Das finde ich schon ziemlich bedenklich. Bestimmt sind wir nicht die ersten, die in die USA umziehen, und da muss es doch irgendeine Regel geben, was noch in Deutschland auf die Erklärung muss, irgendein Cutoff-Datum (Umzugsdatum) oder sonstwas. Bei den Einkünften aus Arbeitseinkommen ist es ja noch relativ klar, aber was ist mit Zinsen und absetzbaren Ausgaben wie Spenden und so? Die lieben Leutchen haben uns empfohlen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, aber wie wir uns auf die Entfernung mit einem deutschen Steuerberater treffen sollen, ist mir nicht klar. Abgesehen davon, dass wir da wohl einen echten Spezialisten brauchen würden, wenn das Finanzamt es selber nicht weiß. Ich frage mich wirklich, wie sie dort die Richtigkeit unserer Erklärung prüfen wollen, wenn sie nicht wissen, nach welchen Regeln das geht. Ich bin wirklich geneigt, in ein paar Internetforen Rat zu holen, ansonsten die deutsche Steuererklärung so zu machen, wie ich es für richtig halte und in einer handgetippten Anlage die amerikanischen Eckdaten anzugeben (Einkommen, Zinseinkünfte, was wir hier abgesetzt haben). Dann hat das deutsche Finanzamt alle Daten und kann schauen, wie es daraus schlau wird.

An dieser Stelle eine dringende Bitte: Wenn ein/e Leser/in jemanden kennt, der uns helfen könnte (am Telefon und von mir aus auch gegen eine nicht zu hohe Gebühr - bei Bezahlung allerdings würden wir denjenigen auch als Steuerberater auf der Erklärung angeben wollen), hinterlasst einen Kommentar! Wir brauchen eigentlich niemanden, der uns Schritt für Schritt Händchen hält - wir müssten nur das Prinzip verstehen, nach dem die Einkünfte und Ausgaben auf die deutsche und amerikanische Erklärung verteilt werden müssen.

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